Vertrieb, Montage, Wartung und Instandsetzung nach DIN 14406 Teil 4
Jeder Brand fängt einmal klein an. Durch den rechtzeitigen Einsatz eines Feuerlöschers kann ein Brand schon in seiner Entstehungsphase erfolgreich bekämpft werden und so das Ausmaß der Katastrophe reduziert werden.
Unsere hauseigene Produktpalette bietet Ihnen folgende Lösungen in unterschiedlichen Größen und Löschleistungen an:
- Pulverlöscher
- Kohlendioxidlöscher
- Schaumlöscher
- Wasserlöscher
- Fettbrandlöscher
- Haushaltsfeuerlöscher
- Metallbrandlöscher
Wie viele und was für Feuerlöscher in Ihrem Betrieb eingesetzt werden sollten, beantworten wir gerne. Auch beraten wir Sie rund um die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Wenn Sie Ihre Arbeitsstätte auf der Grundlage dieser Arbeitsstättenrichtlinie ausstatten, können Sie davon ausgehen, dass Sie entsprechende Anforderungen der Verordnungen erfüllt haben.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ stellt in ihrer Neuauflage die Gefährdungsbeurteilung, wie sie auch im Arbeitsschutzgesetz § 5 Abs. 1 gefordert wird, in den Mittelpunkt und macht sie zum zentralen Werkzeug im Brandschutz. Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung können das Brandrisiko, die möglichen Brandursachen, der Brandverlauf und die Gefahren eines Brandes für das menschliche Leben ermittelt werden. Außerdem wird die Wirksamkeit der eingesetzten Brandschutzmaßnahmen – unter Berücksichtigung der individuellen betrieblichen Prozesse und der Begebenheiten vor Ort – beurteilt.
Ist der Arbeitgeber selbst nicht in der Lage, d.h. verfügt er nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse (Brandschutz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffe, Explosionsschutz, technische Regelwerke), ist er verpflichtet, sich von Experten fachkundig beraten zu lassen. Diese komplexe Themenvielfalt stellt die meisten Arbeitgeber vor eine Herausforderung, da sie diese Expertise nur in den seltensten Fällen neben ihren eigentlichen Aufgaben abdecken können. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.