Brandschutzhelfer

Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023

Ein Brandschutzhelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die im Brandfall bestimmte Aufgaben der Brandbekämpfung übernimmt. Seine Ernennung erfolgt gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“, der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und der Unfallverhütungsvorschrift (BGV/GUV-V A1) „Grundsätze der Prävention“.

Gem. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ergibt sich die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern, die auszubilden sind, aus der Gefährdungsbeurteilung. I.d.R. gilt eine Anzahl von 5 % der anwesenden Beschäftigten als ausreichend, jedoch kann eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern bei erhöhter Brandgefährdung erforderlich sein.

Wir helfen gerne weiter. Übrigens unsere Ausbilder sind eigens hierfür ausgebildete Trainer und führen die Schulung gem. DGUV Information 205-023 durch. So können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiter auf die richtigen Inhalte geschult werden.